

Dokumentation ist unser Metier....
Wir freuen uns, dass Sie unsere neue Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie gerne auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen. Ein neuartiges Content-Management-System wird es uns ermöglichen, Sie an dieser Stelle stets besonders aktuell auf dem Laufenden zu halten.ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN (AGB’S)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Herunterladen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der DocuWin GmbH ("DocuWin") erbrachten Dienstleistungen an einen Kunden. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit DocuWin einen Vertrag abgeschlossen hat. Die AGB sind integrierter Bestandteil der Rechtsbeziehungen zwischen der DocuWin und dem Kunden und gelten als angenommen, wenn der Kunde eine Offerte, eine Auftragsbestätigung oder einen Vertrag der DocuWin unterschreibt oder eine Lieferung annimmt.
Abweichende Kaufbedingungen oder -zusicherungen, die nicht ausdrücklich schriftlich von der Geschäftsleitung der DocuWin bestätigt werden, sind unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn den abweichenden Bedingungen auf Bestellungen des Kunden durch die DocuWin nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Eine allfällige Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die DocuWin ersetzt unwirksame oder fehlende Bestimmungen durch neue, die dem ursprünglichen Sinn sowie dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages möglichst nahe kommen.
Die DocuWin behält sich jederzeit die Änderung dieser AGB vor. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter http://www.docuwin.ch publiziert.
2. Bestellungen / Aufträge
Aufträge des Kunden gelten abhängig davon, was zuerst erfolgt, entweder mit einer entsprechenden Auftragsbestätigung oder mit Lieferung als angenommen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Wirksamkeit von Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen.
Der Kunde kann einen Auftrag nur mit schriftlicher Zustimmung der DocuWin annullieren. Sind bereits Kosten entstanden oder Preiserhöhungen infolge Bestellungsreduktion erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, diese Kosten zu übernehmen.
3. Preise
Die von DocuWin schriftlich bestätigten oder fakturierten Preise verstehen sich, wenn nicht anders bezeichnet, in Schweizer Franken exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer. DocuWin behält sich Preisanpassungen vor, wenn sich bis zum Zeitpunkt der Lieferung durch aussergewöhnliche Umstände Änderungen ergeben (Veränderung der Einkaufspreise, Zollerhöhungen, Druckfehler etc.). Für Dienstleistungen ausserhalb der DocuWin Geschäftszeiten werden entsprechende Zuschläge in Rechnung gestellt.
4. Lieferungen
Die DocuWin bemüht sich, die Lieferfristen so genau wie möglich anzugeben. Von ihr angegebene Liefertermine haben rein indikativen Charakter, sind für DocuWin nicht verbindlich und können nicht zur Fälligkeit führen. Aufgrund solcher Angaben sind die Inverzugsetzung, der Vertragsrücktritt und/oder die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche durch den Kunden wegen Nichteinhaltung der Fristen in jedem Fall ausgeschlossen.
5. Versand / Nutzen und Gefahr
Porto- und Verpackungskosten werden mit dem A-Posttarif verrechnet. Werden Sonderlieferungen (z.B. Express) verlangt, wird der dafür zu diesem Zeitpunkt gültige Zuschlag des betreffenden Transportunternehmens berechnet. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Nutzen und Gefahr gehen mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden gilt als Ablieferungszeitpunkt der Ware an den Kunden.
6. Zahlungen / Eigentumsvorbehalt
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum. Erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens Eigentum der DocuWin. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
DocuWin kann dem Kunden jederzeit Zwischenabrechnungen (z.B. Monatsabrechnungen) stellen, falls diese im entsprechenden Angebot angekündigt sind.
Der Kunde verzichtet auf jeden Fall, seine Zahlungsverpflichtungen mit Gegenforderungen zu verrechnen.
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er nach Ablauf einer einmaligen Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 8.--% zu bezahlen. Im Weiteren können ab der zweiten Mahnung Mahngebühren von CHF 25.-- erhoben werden. Die DocuWin behält sich das Recht vor, ihre Dienstleistungen einzustellen, bis die offenen Rechnungen beglichen werden. DocuWin behält sich vor, weitere Spesen, welche durch die nicht fristgerechte Zahlung durch den Kunden entstanden sind, in Rechnung zu stellen.
7. Gewährleistung
DocuWin erbringt ihre Leistungen fachmännisch und sorgfältig.
DocuWin gewährleistet während der Garantiefrist von 90 Tagen ab dem Erbringen der Leistung bzw. Teilleistung, dass ihre Leistungen die Eigenschaften gemäss den in den Einzelverträgen vereinbarten Spezifikationen aufweisen. Eine weitergehende Gewährleistung wird nicht übernommen.
Liegt ein von der Gewährleistung erfasster Mangel vor, kann der Kunde zunächst nur eine unentgeltliche Nachbesserung innerhalb von 90 Tagen ab Lieferung der Original-Dokumente verlangen. Kann der Mangel nicht innert der Nachfrist behoben werden, so setzt der Kunde nochmals eine der Mangelursache angemessen Nachfrist zur Behebung des Mangels an.
Für Leistungen und Produkte von Dritten bietet DocuWin nur im Umfang der von den Dritten angebotenen Garantien und Mängelrechte Gewährleistung an.
Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht, erlöschen die Gewährleistungen der DocuWin.
8. Abnahme und Beanstandungen
Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von DocuWin sofort nach deren Bereitstellung anzunehmen und auf Mängel zu prüfen. Alle Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung durch den Kunden schriftlich zu rügen. Beanstandungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Dienstleistung schriftlich der DocuWin zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Sendung als akzeptiert.
9. Haftung
DocuWin bedingt hiermit jegliche Haftung innerhalb der gesetzlichen Zulässigkeit weg. Insbesondere wird im rechtlich zulässigen Umfang jegliche Haftung wegbedungen für direkte oder indirekte Schäden, für Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für Schäden in Folge Betriebsunterbruch, Verlust geschäftlicher Informationen und Daten. Der Nachweis des Schadens in Bestand und Höhe unterliegt dem Kunden.
Die DocuWin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind wie zum Beispiel Feuer, Streik, Krieg und behördliche Anordnungen.
10. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt oder anderen vom Willen der DocuWin, ihrer Lieferanten oder des Kunden, unabhängigen Ereignissen, ist DocuWin berechtigt, ihre Verpflichtungen ganz oder teilweise zu annullieren. In einem solchen Fall kann der Kunde keine Schadenersatzforderungen geltend machen. Teillieferungen
durch DocuWin sind jederzeit möglich.
11. Übertragen von Rechten und Pflichten
Die DocuWin hat das Recht, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, Dritte nach eigenem Ermessen einzusetzen. Die (teilweise) Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden an Dritte, sofern es eine Dienstleistung der DocuWin betrifft, bedarf in jedem Fall der Einwilligung der DocuWin GmbH.
12. Datenschutz und Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Eidgenössischen Datenschutzgesetzes jederzeit einzuhalten.
Beide Parteien verpflichten sich, alle Tatsachen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
13. Geistiges Eigentum
Das Eigentum, die gewerblichen Rechte und das Urheberrecht an den Dokumenten, die dem Kunden geliefert werden, sind und verbleiben bei DocuWin bzw. dem Inhaber der Schutzrechte. Die Verträge mit dem Kunden sehen keinen Übergang von Eigentum an den Kunden vor.
Alle Rechte an bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum (Urheberrechte, Patentrechte, Know-how etc.) bezüglich Leistungen von DocuWin verbleiben bei DocuWin oder dem berechtigten Dritten. Beide sind in der weiteren Verwertung und anderen Nutzung dieses geistigen Eigentums nicht eingeschränkt
und gegenüber dem Kunden in keiner Pflicht.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Als Gerichtsstand erklären die Vertragsparteien für sich und ihre Rechtsnachfolger die ordentlichen Gerichte des Kantons Basel-Landschaft (CH) als ausschliesslich zuständig und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie subsidiär das Schweizerische Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 auf ihr Vertragsverhältnis als anwendbar.
Laufen, 1. Februar 2009